Unser Service
Die Unfallverhütungsvorschriften (kurz UVV) stellen für jedes Unternehmen der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmte Pflichten in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz dar. Diese schreibt vor, jährlich eine UVV-Prüfung bei allen gewerblich genutzten Fahrzeugen, wie Gabelstaplern, Deichselstaplern und Fahrkranen durchzuführen.
Zudem ist die UVV unabhängig von der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Die UVV-Prüfung dient dazu, den Fahrern bzw. Bedienern den nötigen Schutz vor Unfällen durch die in den Fahrzeugen vorhandenen technischen Systemen zu garantieren.
Was wird unter anderem geprüft?
Unser Service
Gemäß der DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“ hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass an Treibgasanlagen von Fahrzeugen wiederkehrend in regelmäßigen Zeitabständen (mindestens jedoch einmal jährlich) Prüfungen auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen durchzuführen sind. Darüber hinaus muss der Kohlenstoffmonoxid-Gehalt im Abgas wiederkehrend (mindestens jedoch halbjährlich) durch einen Sachkundigen geprüft und auf den geringsten erreichbaren Wert gebracht werden. Somit gilt für jeden Unternehmer der Fahrzeuge diese Prüfung zu absolvieren.
Aber keine Sorge, für diese Prüfung brauchen Sie keinen erneuten Termin vereinbaren. Wir werden die Gasprüfung in Verbindung mit der UVV-Prüfung oder der routinemäßigen Inspektion zusammen durchführen. So ist es Ihnen möglich alle Prüfungen ohne weiteren Aufwand von uns erledigen zu lassen. Mit Marcus Transport sparen Sie Zeit und Kosten.
Zum Abschluss der Gasprüfung stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über die Prüfung aus, die im Prüfbuch für das Fahrzeug aufbewahrt wird.
Falls Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zu unseren Leistungen haben, können Sie uns jederzeit telefonisch oder über unser Kontaktformular kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage