Der Lkw ist aus der Transport- und Logistik-Branche nicht wegzudenken. Seiner hohen Bedeutung für die Abläufe stehen allerdings die umweltschädlichen Emissionen gegenüber. Die Abgasnormen und Schadstoffklassen begrenzen diese Emissionsmengen – und wirken sich auf die Steuer, Maut und die Umweltplakette für LKW aus. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Regelungen aktuell gelten und welche Neuerungen geplant sind.
SCHADSTOFFKLASSEN UND SCHADSTOFFGRUPPEN – NICHT DASSELBE!
Die beiden Einteilungen „Schadstoffklassen“ und „Schadstoffgruppen“ dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Die Schadstoffklassen teilen Fahrzeuge nach er Menge ihrer Abgas-Emissionen ein. Aktuell gibt es sechs Klassen, deren Kategorisierungen unterschiedliche Konsequenzen zur Folge haben.
Die Schadstoffgruppen dagegen sind die Grundlage dafür, Städte durch ausgewiesene Umweltzonen vor der Belastung durch die Emissionen besser zu schützen. Dies gelingt dadurch, dass aufgrund der Einteilung in die jeweilige Schadstoffgruppe bestimmte Plaketten vergeben werden.
Aktuell unterscheidet man:
- grüne Plakette
- gelbe Plakette
- rote Plakette
- keine Plakette
Für Logistikunternehmen hat die Plaketteneinteilung insbesondere zwei Bedeutungen. Zum einen erhalten Fahrzeuge ohne einen funktionierenden Katalysator grundsätzlich keine Umweltplakette. Zum anderen dürfen Fahrzeuge, die durch Diesel angetrieben werden und die die Schadstoffklasse 2 erhalten haben, aufgrund der erteilten roten Plakette Umweltzonen nicht befahren.
DIE SCHADSTOFFKLASSEN KENNENLERNEN
Zunächst ein kurzer Exkurs, warum die Nutzung von Schadstoffklassen so wichtig ist. Emissionen, die ausgestoßen werden, sind einerseits schädlich für die Gesundheit. Andererseits belasten sie die Umwelt und forcieren dadurch den Klimawandel, den es durch die Schadstoffklassen und deren Bedingungen aufzuhalten gilt.
Solche Emissionen sind vor allem:
- Kohlenmonoxid (chemische Formel: CO)
- Kohlenwasserstoff (chemische Formel: CH)
- Stickstoffoxid (chemische Formel: NO)
- Nichtmethankohlenwasserstoffe (chemische Formel: NMHC)
Dazu kommen der Feinstaub und andere Partikel (insbesondere natürlich das Emittieren von Ruß), deren Ausstoß von den einschlägigen Wissenschaftlern als gefährdend und mit diversen Grenzwerten belegt wurde.
Da der Klimawandel ein global auftretendes und daher international zu lösendes Problem darstellt, wird eine länderübergreifende Form von Schadstoffklassen genutzt. Die aktuell gültigen Schadstoffklassen, die auch die Bundesrepublik Deutschland betreffen, sind nach der EU-Abgasnorm fest definiert.
Die folgende Auflistung zeigt die aktuell geltenden Schadstoffklassen und deren Startdatum:
- Schadstoffklasse Euro 1 – geltend seit 1992
- Schadstoffklasse Euro 2 – geltend seit 1996
- Schadstoffklasse Euro 3 – geltend seit 2000
- Schadstoffklasse Euro 4 – geltend seit 1996
- Schadstoffklasse Euro 5 – geltend seit 2005
- Schadstoffklasse Euro 6 – geltend seit 2009 bzw. 2011
- Schadstoffklasse Euro 6 – geltend seit 2014 bzw. 2017
Gut zu wissen: Die Einteilung dieser Schadstoffklassen gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die generell als schadstoffarm gelten. Dabei enthält Schadstoffklasse 1 diejenigen Fahrzeuge, die den höchsten Ausstoß von Emissionen besitzen, während die, die geringe Emissionen produzieren, der Schadstoffklasse 6 zugeordnet werden.
Fahrzeuge, die nicht als schadstoffarm gelten, haben weder Zutritt zu den als Umweltzonen deklarierten Bereichen noch dürfen sie generell genutzt werden, wenn Ozonalarm besteht.
WIE SEHEN DIE AKTUELLEN ABGASGRENZWERTE UND SCHADSTOFFKLASSEN FÜR LKW AUS?
Um die Einteilung und Maßnahmen rund um das Reduzieren von Emissionen zielführender zu gestalten, sind ergänzende Arten von Schadstoffklassen eingeführt worden, die speziell LKW über 3,5 Tonnen sowie Busse betreffen. Die 3,5 Tonnen der LKW beziehen sich auf das zulässige Gesamtgewicht.
Diese speziellen Typen von Schadstoffklassen werden durch die römischen Ziffern I bis VI dargestellt.
Dies sind die jeweiligen Klassen und das Datum ihrer Erstgültigkeit:
- Schadstoffklasse EURO I: 1992
- Schadstoffklasse EURO II: 1995
- Schadstoffklasse EURO III: 2001
- Schadstoffklasse EURO IV: 2005
- Schadstoffklasse EURO V: 2008
- Schadstoffklasse EURO VI: 2012
Auch hier gilt: Die Umweltfreundlichkeit von Schadstoffklasse VI ist am besten – die LKW beziehungsweise Busse der Schadstoffklasse I haben dagegen die ungünstigsten Werte.
Aktuell gilt die Regelung, dass nur solche LKW neu zugelassen werden dürfen, deren Abgaswerte es erlauben, dass sie in die günstigste Kategorie, also die Schadstoffklasse VI, einteilt werden können. Es ist auch nicht auszuschließen, dass noch eine weitere Schadstoffklasse, die Nummer VII, eingeführt wird.
WIE LÄSST SICH DIE SCHADSTOFFKLASSE EINES LKW ERMITTELN?
Man muss kein Techniker oder Prüfer sein, um die Schadstoffklasse von LKW korrekt ermitteln zu können. Der Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I, beides stets mitzuführende Dokumente, liefern in diesem Kontext die passenden Informationen.
Das Feld „Schlüsselnummer zu 1“ des Fahrzeugscheins oder das Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die jeweilige Nummer, an der die betreffende Schadstoffklasse abzulesen ist. Dabei sind die letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummer oder eine Kombination aus zwei Ziffern und zwei Buchstaben ausschlaggebend.
Durch die nachfolgende Liste sind Schlüsselnummer und Schadstoffklassen von LKW einander zuzuordnen:
- LKW-Schadstoffklasse EURO 0: Schlüsselnummern 00, 05, 06, 07, 08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88
- LKW-Schadstoffklasse EURO I: Schlüsselnummern 01, 02, 03, 04, 09, 11,12, 13 14, 16, 18, 21, 22, 77
- LKW-Schadstoffklasse EURO II: Schlüsselnummern 25, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
- LKW-Schadstoffklasse EURO III: Schlüsselnummern 30, 31, 36, 37, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 50, 60, 61
- LKW-Schadstoffklasse EURO IV: Schlüsselnummern 32, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70
- LKW-Schadstoffklasse EURO V: Schlüsselnummern 35AO bis 35MO
- LKW-Schadstoffklasse VI: Schlüsselnummern 36NO bis 36YO, 36BA bis 36BI, 36ZA bis 36ZL und 36AA bis 36AL
Natürlich dürfen sich die Halter von LKW nicht pauschal auf die Aussagen von Schlüsselnummern aus dem Fahrzeugschein beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I verlassen. Die tatsächlichen Abgaswerte werden durch die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasuntersuchungen geprüft.
LKW-SCHADSTOFFKLASSE UND STEUER
Alle Fahrzeuge werden durch das Kraftfahrbundesamt mit einer Steuer belegt. Die Höhe der Kfz-Steuer hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Einer dieser Faktoren ist auch die jeweilige Schadstoffklasse. Denn der Gesetzgeber belohnt natürlich Anstrengungen, die Emissionen zu reduzieren und so die Gesundheit und die Umwelt zu schützen.
Tipp: Es kann sich also durchaus lohnen, durch entsprechendes Nachrüsten eine bessere Schadstoffklasse zu verwirklichen. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel gleichermaßen.
LKW-SCHADSTOFFKLASSE UND LKW-MAUT
Ebenso hängen Maut und LKW-Schadstoffklasse eng zusammen. Wer eine gute Schadstoffklasse hat, zahlt auch weniger Maut. Denn natürlich liegt es auch im Interesse des Gesetzgebers und der einschlägigen Behörden, dass der gewerbliche LKW-Verkehr so schadstoffarm wie möglich umgesetzt wird.
Wichtig: Die Maut wird außerdem nach den jeweiligen Achsen des LKW berechnet.
Schadstoffklasse und Maut sind einander wie folgt zugeordnet:
- LKW-Schadstoffklasse EURO 0 und EURO I = Mautkategorie A
Kosten: 8,1 Cent/km (2 Achsen) bzw. 11,7 Cent/km (4 Achsen)
- LKW-Schadstoffklasse EURO II = Mautkategorie B
Kosten: 10,2 Cent/km (2 Achsen) bzw. 13,8 Cent/km (4 Achsen)
- LKW-Schadstoffklasse EURO III und EURO 3 mit Nachrüstung = Mautkategorie C
Kosten: 11,3 Cent/km (2 Achsen) bzw. 14,9 Cent/km (4 Achsen)
- LKW-Schadstoffklasse EURO IV und EURO III mit Nachrüstung = Mautkategorie D
Kosten: 14,1 Cent/km (2 Achsen) bzw.18,0 Cent/km (4 Achsen)
- LKW-Schadstoffklasse EURO V = Mautkategorie E
Kosten: 14,1 Cent/km (2 Achsen) bzw. 19,0 Cent/km (4 Achsen)
- LKW-Schadstoffklasse EURO VI = Mautkategorie F
Kosten: 16,4 Cent/km (2 Achsen) bzw. 20, 0 Cent/km (4 Achsen)
Niedrige Emissionen sind also auch ratsam, um Mautgebühren zu sparen.
LKW-SCHADENSKLASSEUND UMWELTPLAKETTE
Dass, wie bereits beschrieben, Schadensklassen und Umweltplaketten zusammenhängen, hat für die einschlägigen Unternehmen eine hohe strategische Bedeutung.
Denn gegenüber der Schiene hat der LKW den Vorteil, benötigte Güter zu einem präzisen Lieferort bringen zu können. Wird dies durch einen schlechten Emissionswert und die daraus resultierenden Verbote durch Umweltzonen eingeschränkt, sind die Unternehmen durch einen unerfreulichen Wettbewerbsnachteil betroffen.
Ganz gleich, ob es sich um B2B- oder B2C-Kunden handelt – es ist schwierig zu kommunizieren, dass Lieferungen nicht möglich sind, weil die Fahrzeuge eines Logistikers bestimmte Zonen nicht befahren dürfen.
Der Erwerb von schadstoffarmen Fahrzeugen für den Fuhrpark oder das entsprechende Nachrüsten der Flotte sind also sowohl umweltfreundliche Maßnahmen als auch echte Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit von Logistikunternehmen.
FRÜHERE ABGASNORMEN
Die Bundesrepublik Deutschland besaß – wie andere Länder auch – frühere eigene Abgasnormen. Sie sind unter der Bezeichnung D-Normen bekannt. Aber ab der Einführung der verpflichtenden Normen durch die EU haben die D-Normen allerdings keine Bedeutung mehr.
Die EU-Normen sind ständig geändert worden. Aktuell gilt die 2015 eingeführte Abgasnorm EURO 6, die seit September 2017 angepasst ist und als EURO 6c/6d-Norm strengere Kriterien und feinere Messmethoden voraussetzt.
DAS DIESEL-FAHRVERBOT UNTER DER LUPE
Dieselbetriebene Fahrzeuge gelten als besonders umweltschädlich und gesundheitsgefährdend. Vor allem das Ausstoßen von Rußpartikeln macht sie bedenklich. Gerade die Städte heizen die Diskussionen rund um das Dieselverbot an, weil sie die Luftverschmutzung begrenzen und minimieren möchten.
Es gibt Städte, die LKW jenseits der EURO 6 aus den Umweltzonen aussperren. Unternehmer, die diesen Nachteil wettmachen möchten, haben die Option der Nachrüstung ihrer Flotte.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sind dafür attraktive staatliche Förderungen nutzbar. Dies sollte von Unternehmen unbedingt berücksichtigt werden. Denn solche Verbote schließen den gewerblichen Bereich nicht aus.
Diskutiert wird unter anderem die Einführung einer blauen Plakette. Besonders emissionsarme LKW, die diese erhalten, können dann trotz Verbot die Umweltzone die jeweiligen Bereiche befahren. Das Verbot einfach zu umgehen, ist keinesfalls ratsam. Es belastet die Umwelt und wird durch die Bestimmungen des Bußgeldkataloges drastisch geahndet.
WAS HAT ES MIT DER GEPLANTEN EURO-7-ABGASNORM AUF SICH?
Nach der Abgasreform ist vor der Abgasreform. So ließe sich die konsequente Weiterentwicklung von Abgasnormen aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und innovativen Technologien beschreiben.
Aktuell werden mögliche Bestimmungen einer neuen EURO-7-Norm diskutiert. Als möglicher Termin einer Einführung durch die EU-Kommission wird bezüglich der neuen LKW-Normen das Jahr 2027 anvisiert.
Die neue Norm wird unter anderem durch diese Merkmale charakterisiert:
- stärkere Berücksichtigung von Feinstaub, etwa durch den Reifenabrieb
- Reduzierung des Stickstoff-Ausstoßes von LKW um 50 Prozent
- emissionsbezogenes Onboard-Monitoring-System (OBM)
- strengere Rahmenbedingungen bezüglich des Fahrens
Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Logistikbranche befürchten pro LKW Kosten aus dem vierstelligen Bereich, die durch die neue Norm nötig wären. Nicht jeder wird sich wohl diese Investition leisten können.
EU-ABGASNORMEN DAS VORLÄUFIGE FAZIT
Die Abgasnormen und neue Einführungen haben einen Spagat zwischen Umweltschutz und Kosten, beispielsweise von eventuellen Nachrüstungen, zu bewältigen. Auch Hersteller meldeten Zweifel an, ob die erforderliche Technik umfassend bereitgestellt werden können, um jeden Bedarf rasch zu versorgen.
Entscheidend ist wohl, dass neue Regelungen bezüglich der geplanten EU-Abgasnorm EURO 7 von allen Beteiligten am runden Tisch diskutiert werden, um den optimalen Konsens umzusetzen.
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