DAS ABC DER LOGISTIK-FACHBEGRIFFE – TEIL 1: VON ADR BIS INCOTERMS

Die Logistik- und Transportbranche ist international, vielfältig und sehr komplex, und das gilt in gleicher Weise für die Bezeichnungen und Fachbegriffe rund um die dazugehörigen Abläufe und Prozesse. In unserem Glossar bieten wir einen kleinen Überblick über die wichtigsten Abkürzungen und Fachbegriffe – und was sich im Einzelnen hinter ihnen verbirgt.

ADR

Die Abkürzung ADR steht für „Accord Européen Relatif au Transport international des marchandises dangereuses par route“, also das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es besteht seit 1957 und wurde von allen EU-Mitgliedern in nationales Recht übertragen – seine Vorgaben sind daher gesetzlich verpflichtend.

Das ADR beinhaltet Bestimmungen für die Verpackung, Ladungssicherung, Klassifizierung und Kennzeichnung von sogenannten Gefahrgütern. Die ADR-Regelungen erstrecken sich außerdem auf die Fahrer von Gefahrguttransporten sowie die dafür eingesetzten Fahrzeuge. Beide benötigen eine entsprechende Zulassung bzw. Bescheinigung.

Die ADR-Zulassung für ein Fahrzeug muss dabei jedes Jahr erneuert werden. Die Eignung wird – wie bei einer Hauptuntersuchung für „normale“ Kraftfahrzeuge – im Rahmen einer technischen Überprüfung festgestellt.

Der ADR-Schein (Gefahrgutschein) wiederum ist der Nachweis für Berufskraftfahrer, die an entsprechenden Gefahrguttransporten beteiligt sind. Er ist für 5 Jahre gültig, dann ist eine Auffrischung der Schulung für die Verlängerung der Qualifizierung notwendig.

 

BULK / BREAK BULK

Bulk und Break Bulk sind Bezeichnungen für Transportgut aus dem Bereich der Seefracht. Gemeint sind damit Massengüter (Bulk) bzw. Massenstückgüter (Break Bulk). Sie werden entsprechend ihrer unterschiedlichen Beschaffenheit jeweils anders logistisch gehandhabt:

  • Bei Bulk-Gütern handelt es sich um gleichförmige flüssige oder feste Massengüter, die in der Regel lose und unverpackt transportiert werden. Typische Beispiele sind Öl, Gas, Getreide, Kohle, Kies oder Sand.
  • Break Bulk-Güter haben ihren Namen daher, dass sie beim Entladen wieder in einzelne Einheiten „aufgebrochen“ („breaking bulk“) werden können. Die betreffenden Güter werden in Säcken, Boxen, Coils oder auf Paletten transportiert.

Die Transportschiffe sind auf die jeweilige Art der Güter zugeschnitten. Sogenannte Bulker sind entsprechend Tanker, die auch flüssige Massengüter ohne Schwierigkeiten aufnehmen können. Für Break Bulk müssen die Frachter hingegen über eine ausreichende Zahl an Laderäumen verfügen. Oft gehören dazu eigene Kräne, um die Ladung zu löschen.

 

CRM

Auch CMR steht für die französische Bezeichnung eines Transport-Übereinkommens: Die „Convention relative au Contrat de transport international des marchandises par route“, also das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten und wird dort als geltendes Recht angewendet.

Die CMR besitzt Gültigkeit für die entgeltliche Beförderung auf der Straße, also für den Landtransportweg sofern mindestens einer der beteiligten Vertragspartner in einem CMR-Vertragsstaat ansässig ist oder die CMR vertraglich vereinbart wurde. Anwendung findet sie:

  • wenn sich der Standort der Übernahme und der Standort der Ablieferung in zwei CMR-Mitgliedstaaten befinden,
  • bei Lieferungen in Drittländer (also Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie zum Beispiel die Türkei, Island etc.), in diesem Fall müssen die Länder den CMR im Vorfeld zustimmen – weil die CMR dem nationalen Recht übergeordnet werden.

Wichtig sind die CMR auch deswegen, weil sie die jeweiligen Pflichten von Absender, Frachtführer und Empfänger genau festlegen. Der CMR Frachtbrief ist zudem für Haftungsfragen von Belang, die auf Basis der sogenannten Gefährdungshaftung geregelt sind.

DEMURRAGE

In den Häfen werden Fristen für das Laden und Löschen von Schiffsladungen vereinbart. Diese demurragefreien Zeiten liegen üblicherweise zwischen drei und fünf Tagen, können aber je nach Empfangsland variieren. Wird die festgesetzte Frist überschritten, wird pro Container und Tag eine Gebühr erhoben: das sogenannte Liegegeld oder die Demurrage (DEM).

Diese zusätzliche Liegegebühr wird aber nicht nur dann fällig, wenn die Ladung zu spät am Hafen oder Terminal abgeholt wird. Sie kann beispielsweise auch erhoben werden, wenn ein Container im Zuge der Export-Abfertigung zu früh an das Terminal geliefert werden.

Darüber hinaus erheben die Terminals noch ein lokales Lagergeld, die Storage Charges. Diese steigen mit längerer Standzeit immer weiter an.

DETENTION

Sobald die Ladung eines Schiffes gelöscht ist, beginnt die detentionfreie Zeit. Sie umfasst den Zeitraum vom Verlassen des Terminals bis zur Rücküberbringung der Container – also die Zeit, in der sich die Container außerhalb des Hafen- bzw. Terminalbereichs befinden.

Bei der Detention handelt es sich um die Gebühren für die Containermiete, die für jeden Tag verlangt wird, den ein Container über die vertraglich vereinbarte detentionfreie Zeit hinaus noch nicht wieder zurückgebracht wurde.

FLIESSGUT

Transportgüter ohne feste Form werden unter dem Begriff Fließgut zusammengefasst. Es kann sich dabei sowohl um Schüttgüter wie Sand, Kies oder Split handeln als auch um Flüssigkeiten und Gase. Für die verschiedenen Fließgüter gelten dabei jeweils eigene gesetzliche Regelungen:

  • Schüttgüter können lose in Muldenfahrzeugen wie Schubboden-Fahrzeugen, Alu-Kippern, Stahl-Kippern, Mulden-Kippern, Dreiseiten-Kippern oder Absetz-Kippern transportiert werden.
  • Lösliche Güter (zum Beispiel Salz oder Zucker) müssen wegen des erforderlichen Schutzes vor Feuchtigkeit in geeigneten Silos transportiert werden.
  • Für Mineralöl, Gas oder Chemikalien wiederum sind spezielle Tanks vorgeschrieben, die den Anforderungen des ADR entsprechen müssen.

 

FRANKATUR

Bestandteil von Beförderungsverträgen ist unter anderem die Klärung der Frage, wer die Kosten der Beförderung übernimmt. Diese vertragliche Regelung, die häufig bereits durch die AGB festgelegt sein kann, wird mit dem Begriff Frankatur (oder auch: Frankierung, Freimachung) bezeichnet. Vereinbart wird sie zwischen Absender und Empfänger.

Grundsätzlich wird zwischen zwei verschiedenen Möglichkeiten unterschieden:

  • „Unfrei“ bedeutet, dass der Empfänger des Transportgutes die Kosten bei der Übergabe bezahlen muss.
  • „Frei Haus“ hingegen heißt, dass der Versender bzw. Auftraggeber für die Kostenübernahme zuständig ist.

Die genauen Einzelheiten werden in den Vereinbarungen zwischen Empfänger und Versender in Form von Kaufverträgen oder Lieferbedingungen festgelegt. Daneben gibt es weitere Optionen, um die Kostenübernahme und die Art der Lieferung zu gestalten:

  • Ab Werk: In diesem Fall lässt der Empfänger das betreffende Transportgut beim Werk abholen.
  • Frei Verwendungsstelle: Vor dem Transport bestimmt der Empfänger eine Verwendungsstelle für das Transportgut, der Absender trägt dann die Transportkosten bis zu dieser Stelle.

Für internationale Frachttransporte wird die Frankatur im Rahmen der Incoterms (International Commercial Terms) geregelt. Das hat den Vorteil, dass damit auch die Vereinbarungen hinsichtlich des Gefahrenübergangs festgelegt werden können. So ist eindeutig geklärt, wer das Transportrisiko trägt und dementsprechend bei Beschädigungen oder dem Verlust des Transportguts haften muss.

GABELSTAPLER

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Gapelstapler gerne als synonym für eine Reihe unterschiedlicher Flurförderfahrzeuge verwendet. Dabei handelt es sich um Transport- und Fördermittel, die überwiegend im horizontalen Gütertransport eingesetzt werden, also beispielsweise in Lager- und Produktionshallen. Geländestapler oder Großreifenstapler sind hingegen geländegängig und zum Teil mit hydrostatischen Getrieben und Allradantrieb ausgestattet.

Tatsächlich muss bei Gabelstaplern zwischen verschiedenen Ausführungen unterschieden werden, abhängig von der jeweiligen Ausstattung. Unterscheidungskriterien sind beispielsweise der Antrieb, Anzahl und Typ der Reifen, Hublast und -höhe, Form und Lage der Fahrerkabine sowie der Sicherheitsausstattungen.

Die DIN 15140 führt grundsätzlich vier Hauptgruppen an Gabelstaplern an:

  • Frontgabelstapler nehmen die Last frontal auf und setzen sie ebenso wieder ab, der Transport erfolgt freitragend.
  • Schubmaststapler nehmen die Last ebenfalls frontal auf, die Beförderung erfolgt aber zumindest teilweise innerhalb der Radbasis, also zwischen den Rädern.
  • Vierwege-Gabelstapler können ihre Fahrtrichtung im Stand um 90 Grad verändern. Auch sie nehmen das Transportgut frontal auf und befördern es innerhalb der Radbasis.
  • Quergabelstapler können die Last seitlich aufnehmen und absetzen, transportiert wird sie innerhalb der Radbasis.

Durch den großen Variantenreichtum und ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sind Gabelstapler für logistische Prozesse in verschiedenen Umgebungen und Branchen unverzichtbar. Für besondere Aufgaben, etwa im Bereich des Maschinentransports, werden stark spezialisierte Fahrzeuge eingesetzt, die extreme Anforderungen wie das Befördern großer Lasten auf engem Raum erfüllen können.

 

HANDLING UNIT

Bei einer Handling Unit (HU) handelt es sich um eine physische Einheit aus Packmitteln und darauf bzw. darin enthaltenen Waren – gemeint ist mit der Bezeichnung also immer eine Kombination aus Produkten und Packmitteln.

Das Packmittel kann dabei sowohl die Verpackung der Ware als auch ein Ladungsträger (etwa eine Europalette) sein. Aus diesem Grund werden häufig mehrere einzelne Einheiten zu einer übergeordneten Handling Unit zusammengefasst. Dementsprechend kann ein Container eine Handling Unit für mehrere beladene Europaletten sein, die wiederum ein Handling Unit für die darauf untergebrachten Produkte sind.

Jede Handling Unit verfügt über eine Identifikationsnummer, die eindeutig zugeordnet werden kann. In der Regel werden dazu Barcodes genutzt. Mit ihrer Hilfe lassen sich zugleich Informationen zu

  • Abmessungen,
  • Gewicht,
  • Volumen,
  • Status,
  • Materialien,
  • Mengen,
  • Packmitteln etc.

einfach übermitteln. Die Identifikationsnummern sind zu diesem Zweck standardisiert (etwa nach EAN 128 oder SSCC).

HEAVY LIFT

Heavy Lift ist die Bezeichnung für eine besonders schwere Ladung, meist mit übergroßen Abmessungen. Im Deutschen werden solche Transportgüter Schwergut genannt, entsprechend meint Heavy Lift Cargo einen Schwerguttransport.

„Übergroß“ bedeutet für diese Art Transportgut häufig ein Gewicht bis zu mehr als 100 Tonnen Gewicht und Abmessungen von bis zu 100 Metern. Generatoren, Turbinen, Reaktoren, Teile von Windrädern, Kessel, Boote, Lokomotiven, Waggons, Fabrikmodule, Maschinen etc. sind typische Beispiele für Heavy Lift.

Die Herausforderung besteht unter anderem darin, dass das Schwergut oft nicht zerlegt oder aufgeteilt werden kann. Der Transport erfolgt daher als Ganzes. Für die Logistik bedeutet das zum einen die Notwendigkeit einer präzisen Planung und Vorbereitung und zum anderen den Einsatz von speziellen Hilfsmitteln.

Für den Landtransport kommen deswegen entsprechend spezialisierte Lkw und/oder Anhänger und Gerätschaften zum Einsatz. Zum Verladen der Schwergüter braucht es ausreichend ausgestattete Stapler oder Krane. Schwerlasttransporte sind wegen der hohen Anforderungen an Menschen und Maschinen eine Aufgabe für ausgewiesene Experten.

INCOTERMS

Herausgeber der International Commercial Terms (kurz: Incoterms, im Deutschen als internationale Handelsklauseln bezeichnet) ist die International Chamber of Commerce (ICC). Mit den Incoterms hat die ICC Vertragsformeln für den internationalen Handelsverkehr geschaffen, die eine einheitliche Festlegung der Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern erheblich erleichtern.

Die Incoterms können auf freiwilliger Basis angewendet werden, sie sind also nicht verpflichtend. Dennoch tragen sie dazu bei, rechtliche Unklarheiten und daraus resultierende Streitfälle zu vermeiden. Die aktuell gültige Fassung stammt vom 1. Januar 2020.

Damit die Incoterms wirksam sind, muss ihre Anwendung im Rahmen der Vertragsvereinbarung festgehalten werden. Das gilt auch für die verschiedenen Klauseln der Incoterms.

Ein Ersatz für einen Kaufvertrag sind die Incoterms trotz ihrer weitreichenden Bedeutung allerdings nicht. Denn sie beziehen sich in erster Linie auf Regelungen bezüglich der Transportkosten sowie den Gefahrenübergang. Sie berühren hingegen weder den Eigentumsübergang noch die Zahlungsbedingungen oder Fragen zur Transportversicherung.

Insgesamt sind die Incoterms in vier Gruppen gegliedert:

  • Gruppe E befasst sich mit den Abholklauseln.
  • Gruppe F beinhaltet Absendeklauseln ohne eine Übernahme der Kosten.
  • Gruppe C umfasst Absendeklauseln mit einer Kostenübernahme.
  • Gruppe D wird für Ankunftsklauseln genutzt.

Von den 11 Incoterms lassen sich sieben auf den gesamten Warenverkehr anwenden, unabhängig davon, welches Transportmittel zum Einsatz kommt. Die vier übrigen Klauseln sind speziell auf den Transport per Schiff ausgerichtet.

 

Bildnachweise:

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