MASCHINENTRANSPORTE AUS OSTEUROPA: ALLES ÜBER FRACHT, ZOLL UND WICHTIGE VORGABEN

Unter der Bezeichnung „Osteuropa“ wird eine vielfältige Gruppe an Ländern zusammengefasst, was mitunter eine ebenso große Vielfalt an Zoll- und Einfuhrbestimmungen bedeutet. Denn während einige der Länder fest in den EU-Binnenmarkt integriert sind, fallen andere unter die Regelungen für den Warenverkehr für Nicht-EU-Staaten. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Informationen für Importeure aus dem osteuropäischen Raum.

OSTEUROPA: NICHT NUR ALS ABSATZMARKT INTERESSANT

Die Länder Osteuropas sind als wachsende Auslandsmärkte interessant, zugleich entwickeln sich einige Staaten zu wichtigen Exporteuren für Maschinen, Maschinenteile und -komponenten.

Polen beispielsweise schaffte es nach Angaben des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. für das Jahr 2020 auf ein Exportvolumen von immerhin 15,1 Milliarden Euro im Intrahandel der EU-27. Vor allem als Zulieferer von Teilen und Komponenten für Maschinen sind polnische Unternehmen seit langem sehr beliebt.

Auch die tschechische Republik ist inzwischen ein wichtiges Beschaffungsland für den Maschinenbau geworden, was sich an Maschinenimporten im Umfang von fast 10 Milliarden Euro in andere EU-Partnerländer im Jahr 2020 erkennen lässt.

 

WELCHE LÄNDER ZÄHLEN ÜBERHAUPT ZUR REGION „OSTEUROPA“?

Die Bezeichnung „Osteuropa“ oder „Östliches Europa“ verstellt mit seiner zusammenfassenden Verallgemeinerung leicht den Blick darauf, dass der Begriff je nach Perspektive unterschiedliche Länder meinen kann. In der EU wird deshalb oft von mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) gesprochen.

Damit sind im engeren Sinne gemeint:

  • die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen,
  • die Visegrád-Gruppe bestehend aus Polen, Tschechien, der Slowakei und Ungarn,
  • die Staaten auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens – Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien,
  • Albanien,
  • Bulgarien sowie
  • Rumänien.

Fasst man den Begriff MOEL weiter, können unter anderem auch die Länder der Östlichen Partnerschaft, also Belarus, Ukraine, Moldau, Aserbaidschan, Georgien und Armenien dazugezählt werden.

OSTEUROPÄISCHE STAATEN MIT EU-MITGLIEDSCHAFT

Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Staaten Osteuropas ist bereits Mitglied der Europäischen Union und gehört damit auch zum Binnenmarkt der EU-27. Das gilt für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Tschechien sowie Ungarn.

Aktuell stehen zudem mögliche EU-Erweiterungen im Raum, die Länder des Westbalkans etwa befinden sich bereits seit einigen Jahren im EU-Beitrittsverfahren. Neben Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien werden außerdem die EU-Mitgliedschaften von Albanien, Georgien, Moldau und der Ukraine geprüft.

Von EU-Mitglied bis Drittstaat

Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet, ist die Region Osteuropa kaum weniger kompliziert. Während einige Länder EU-Mitgliedstaaten und damit fest in den Binnenhandel der EU eingebunden sind, zählen viele jedoch als Nicht-EU-Drittstaaten.

Zu unterscheiden sind hierbei solche Länder, die sich in Fragen des Außenhandels inzwischen stärker an die EU angenähert haben, und andere, die tatsächlich als Drittstaat außerhalb des EU-Binnenmarktes behandelt werden müssen.

Neben diesen Unterschieden sind die Handelsbeziehungen zu vielen osteuropäischen Staaten immer wieder durch politische Unsicherheiten beeinflusst. Das schränkt vielfach nicht nur die Möglichkeiten des Handels im Allgemeinen ein, sondern bedeutet ebenfalls, dass sich Importeure gegebenenfalls auf Neuregelungen der Zollvorschriften, Ein- und Ausfuhrverbote und ähnliche Hürden einstellen müssen.

HANDEL ZWISCHEN EU UND UKRAINE

Die Handelsbeziehungen zwischen EU und Ukraine sind ein extremes Beispiel für die Auswirkungen politischer Unsicherheiten, stehen sie doch wenigstens in Teilen unter dem Eindruck des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.

Die rechtlichen Grundlagen für den Handel zwischen EU und Ukraine wurden allerdings schon lange zuvor beschlossen, in Form eines Assoziierungsabkommens, das seit September 2017 in Kraft ist und das eine Freihandelszone vorsieht (Deep and Comprehensive Free Trade Area – DCFTA).

Ziel des Abkommens ist die gegenseitige Marktöffnung, was durch die Abschaffung von Zollschranken einerseits und die Übernahmen rechtlicher und wirtschaftlicher EU-Standards andererseits erreicht werden soll. Seit Juni 2022 hat die Ukraine zudem den Kandidatenstatus, nachdem sie kurz nach Kriegsbeginn einen Antrag auf die EU-Mitgliedschaft gestellt hatte.

Im Rahmen einer Verordnung des Europäischen Rates gilt seit dem 25. Juni 2022 außerdem eine zeitweise Liberalisierung des Handels, mit der zunächst für ein Jahr die Einfuhrzölle auf ukrainische Exporte in die EU entfallen. Die Verordnung wurde noch einmal verlängert und ist noch bis zum 5. Juni 2024 gültig.

MASCHINENIMPORTE AUS EU-MITGLIEDSTAATEN & AUS NICHT-EU-DRITTSTAATEN – DAS SIND DIE UNTERSCHIEDE

Für den Import von Maschinen und Maschinenteilen aus dem Ausland ist grundsätzlich zu beachten, dass diese den EU-Harmonisierungsvorschriften entsprechen. Das bedeutet:

  • Die betreffenden Maschinen müssen über eine gültige CE-Kennzeichnung verfügen und
  • nach geltenden Richtlinien und Normen hergestellt

Für Maschinen, die im EU-Ausland produziert werden, gilt dabei eine Konformitätsvermutung. Denn prinzipiell erfolgt die Herstellung im Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie.

Maschinen aus dem Nicht-EU-Ausland benötigen eine Konformitätsbewertung

Im Gegensatz zu innerhalb der EU hergestellten Maschinen greift die Konformitätsvermutung für Produkte aus dem Nicht-EU-Ausland nicht. Wenn im Herstellungsland andere rechtliche Bedingungen für Produktion und Inverkehrbringen der Maschinen gelten, kann deren Rechtskonformität nicht ohne weiteres als erfüllt angenommen werden – insbesondere bei einem rechtlichen Rahmen, der unter Umständen nicht mit den EU-Harmonisierungsvorschriften vergleichbar ist.

Selbst in Fällen, in denen solche Maschinen mit einem Zertifikat ausgeliefert werden, muss sich der Importeur vergewissern, ob die eingeführten Güter rechtskonform sind. Ein Problem besteht nämlich unter anderem darin, dass selbst zertifizierte Maschinen meist nicht die EU-Standards für Maschinensicherheit erfüllen.

Rechtzeitig auf mögliche Konformitätsprobleme vorbereiten

Für Importeure, die Maschinen aus dem Nicht-EU-Ausland einzuführen, ist es unbedingt ratsam, den Kontakt mit dem Hersteller bezüglich der angewendeten Standards für die Konformitätsbewertung herzustellen. Ein wichtiger Grund für das frühzeitige Einholen dieser Informationen: Der Importeur kann beim Maschinenimport aus dem Nicht-EU-Ausland nach geltendem Recht vollumfänglich haftbar gemacht werden.

Darüber hinaus steht der Importeur in der Pflicht,

  • technische Unterlagen bereitzustellen, sofern eine Maschine aus einem Nicht-EU-Staat ohne CE-Kennzeichnung oder eine vergleichbare Zertifizierung geliefert wird, sowie
  • ein Konformitätsbewertungsverfahren für die betreffende Maschine durchführen zu lassen.

Um die Einfuhr nicht zu verzögern oder ganz zu verhindern, ist es empfehlenswert, die Produktkonformität schon vor dem Kauf beim Hersteller der Maschinen zu erfragen. Sollte diese nicht die EU-Standards erfüllen, besteht die Möglichkeit, ein Konformitätsbewertungsverfahren durch den Hersteller zum Bestandteil der vertraglichen Regelungen für den Kauf zu machen.

FREIHANDELSABKOMMEN MIT OSTEUROPÄISCHEN HANDELSPARTNERN: WESTBALKAN

Grundlage für die Handelsbeziehungen mit den Ländern des Westbalkans ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA). Es dient dazu, die rechtlichen und wirtschaftlichen Standards von möglichen Beitrittskandidaten an die der Europäischen Union anzupassen.

Die EU hat mit allen sechs Ländern des westlichen Balkans ein solches Abkommen geschlossen, zu dem auch das Einrichten einer Freihandelszone für einen bestimmten Übergangszeitraum gehört. Ausgenommen hiervon ist allerdings der Kosovo.

Die Ziele der Abkommen umfassen vor allem die Beseitigung von Zöllen und nichttarifären Beschränkungen für einen bilateralen Handel. Sie gelten für alle Waren im Harmonisierten System, die wenigen Ausnahmen betreffen Erzeugnisse aus Landwirtschaft und Fischerei.

Für die Ursprungsregeln ist das Paneuropa-Mittelmeer-Übereinkommen (PEM) maßgeblich, in dem sich die EU und die jeweiligen Vertragspartner (neben den Ländern des Westbalkan sind das die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz, die Türkei, Färöer, die Republik Moldau, Georgien und die Ukraine) auf gemeinsame Ursprungs- und Kumulierungsegeln geeinigt haben. Das PEM regelt außerdem die Vorschriften für die unmittelbare Beförderung, Zollerstattungen und die Beantragung von Präferenzzöllen.

VERTIEFTE UND UMFASSENDE FREIHANDELSABKOMMEN MIT OSTEUROPÄISCHEN HANDELSPARTNERN: GEORGIEN, MOLDAU UND UKRAINE

Mit einigen Ländern in Osteuropa hat die EU vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen abgeschlossen. Dazu zählen:

  • die vertiefte und umfassende Freihandelszone EU-Georgien,
  • die vertiefte und umfassende Freihandelszone EU-Moldau sowie
  • die vertiefte und umfassende Freihandelszone EU-Ukraine (siehe Infobox oben).

Die Assoziierungsabkommen dazu wurden in allen drei Fällen 2014 unterzeichnet und sind seit 2016 in Kraft. Die Freihandelszonen bedeuten eine Abschaffung der meisten Zölle sowie effizientere Zollverfahren. Vor allem für Georgien und Moldau sind Maschinen und Apparate wichtige Exportgüter – und die EU einer der wichtigsten Handelspartner.

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Anpassungen umfassen auch die Rechtsvorschriften, Normen und Verfahren im Hinblick auf Produktanforderungen. Diese betreffen unter anderem die Produktsicherheit und Konformitätsbewertungen.

Hier bestehen einige Unterschiede zwischen den drei Ländern, die beim Maschinenimport zu beachten sind.

Produktanforderungen für Importe aus Georgien

Im Zuge des Abkommens hat Georgien internationale und europäische technische Normen übernommen. Mit 98 Prozent entspricht der Großteil der registrierten georgischen Normen diesen Standards. Auf freiwilliger Basis können georgische Hersteller daher auf folgende Standards zurückgreifen:

  • internationale und regionale CIS-Standards,
  • Standards eines EU- oder eines OECD-Mitgliedstaates,
  • georgische Normen sowie
  • georgische Unternehmensstandards.

Auf dieser Basis ist es möglich, dass georgische Hersteller die Konformität von Maschinen mit einer EU-Konformitätserklärung nachweisen. Allerdings kann dies mitunter höhere Kosten und einen größeren Zeitaufwand bedeuten. Unter Umständen ist es ausreichend, die entsprechenden harmonisierten EU-Normen anzuwenden.

Produktanforderungen für Importe aus Moldau

Die Republik Moldau hat sich ebenfalls bereiterklärt, sich in puncto Sicherheitsanforderungen und Standards an die EU anzunähern. Neben der Übernahme internationaler und europäischer Normen bedeutet das auch, dem entgegenstehende nationale Normen aufzuheben. Dies bezieht sich vor allem auf die GOST-Normen, die in postsowjetischen Staaten verwendet werden (Gossudarstwenny Standart / Государственный Стандарт (ГОСТ).

Ähnlich wie bei Maschinenimporten aus Georgien kann der Konformitätsnachweis in Form einer EU-Konformitätserklärung für den Importeur zu höheren Kosten und längeren Wartezeiten führen.

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNGEN FÜR MASCHINEN AUS GEORGIEN UND MOLDAU

Für den Fall, dass sich ein Hersteller aus Georgien oder Moldau bei der Produktion von Maschinen, die für den Import in die EU bestimmt sind, für nationale Standards entscheidet, muss der Importeur eine von diesem Hersteller unterzeichnete EU-Konformitätserklärung vorlegen können.

Ansonsten kann es günstiger und schneller sein, wenn der Hersteller sich nach den harmonisierten Standards richtet.

Insgesamt sind die Incoterms in vier Gruppen gegliedert:

  • Gruppe E befasst sich mit den Abholklauseln.
  • Gruppe F beinhaltet Absendeklauseln ohne eine Übernahme der Kosten.
  • Gruppe C umfasst Absendeklauseln mit einer Kostenübernahme.
  • Gruppe D wird für Ankunftsklauseln genutzt.

Von den 11 Incoterms lassen sich sieben auf den gesamten Warenverkehr anwenden, unabhängig davon, welches Transportmittel zum Einsatz kommt. Die vier übrigen Klauseln sind speziell auf den Transport per Schiff ausgerichtet.

Produktanforderungen für Importe aus der Ukraine

Auch für die Ukraine gehört die Angleichung der Normen und Standards im Zusammenhang mit Produktsicherheit und Konformität ukrainischer Produkte für den Export in die EU zum Prozess des Assoziierungsabkommens. Genau wie im Fall der Republik Moldau ist die Ukraine dazu verpflichtet, abweichende nationale Normen wie die GOST-Standards aufzuheben.

Für den Import von Gütern aus der Ukraine in die EU ist eine vom Hersteller unterzeichnete EU-Konformitätserklärung erforderlich. Liegt diese vor, kann der Hersteller die CE-Kennzeichnung anbringen.

Fazit

Die verallgemeinernde Bezeichnung „Osteuropa“ sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Importbestimmungen innerhalb dieser großen Region teilweise sehr unterschiedlich ausfallen können. Immerhin finden sich unter den osteuropäischen Ländern EU-Mitgliedstaaten, EU-Mitgliedskandidaten und Nicht-EU-Drittländer.

Dadurch müssen Importeure nicht nur auf Zollbestimmungen und Ursprungsnachweise achten, sondern sich oft auch im Einzelfall über die geltenden Produktanforderungen informieren. Eine wichtige Anlaufstelle für einen ersten Überblick ist Access2Markets von der Europäischen Kommission. Hier sind alle relevanten Informationen zu Zöllen, Steuern, Einfuhrverfahren, Anforderungen, Ursprungsregeln etc. hinterlegt.

 

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