SICHERHEITSBESTIMMUNGEN FÜR DEN UMGANG MIT KRANEN
Von allen Fahrzeugen und technischen Systemen zum horizontalen und vertikalen Bewegen von Lasten stellen Krane in vielen Konstellationen den Leistungsgipfel dar. Dies gilt sowohl für die Massen der zu bewegenden Güter als auch – je nach Bauart – für die räumliche Bewegbarkeit hinsichtlich Hubhöhe und -weite.
Angesichts dessen sind Krane in vielen Betrieben völlig unverzichtbare Hilfsmittel für den täglichen Betrieb und besondere Herausforderungen. Ihre hohe Leistungsfähigkeit in Kombination mit den ausladenden Abmessungen und dem entsprechenden Gewicht macht diese Geräte jedoch ebenso zu einem äußerst sicherheitsrelevanten Faktor.
Um mit diesen Systemen und ihren schweren Lasten einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, wurden mehrere Bestimmungen konzipiert. Die wichtigsten sind:
- die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 52/53 „Krane“,
- die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
- die Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV),
- die DGUV Vorschrift 54/55 „Winden, Hub- und Zuggeräte“,
- die DGUV Grundsätze 309-001 „Prüfung von Kranen“, 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“, 309-009 „Kran-Kontrollbuch“,
- die DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ und
- die DGUV Regel 209-012 „Kranführer“.
Ferner sei zudem auf die DGUV Information 209-091 „Führen von Kranen – Innerbetrieblicher Transport mit Kranen in Hüttenwerken, Walzwerken und Gießereien“ verwiesen.
Diese Vorgaben sollen letztendlich immer eines sicherstellen: Schwere Lasten sollen in sämtlichen Konstellationen so sicher wie möglich bewegt werden können – sicher sowohl für Menschen als auch die Kranumgebung sowie die Lasten selbst.
KRANE UND IHRE BAUARTEN – EIN KURZER ÜBERBLICK
Gabelstapler existieren in sehr unterschiedlichen Bauweisen. Allerdings teilen sie sich allesamt eine recht große Menge wichtiger und bauartübergreifender Merkmale. Bei Kranen verhält es sich anders. Bei diesen Systemen ist die Bandbreite an unterschiedlichen Konstruktionen deutlich breiter. Insgesamt existieren über 30 unterschiedliche Krantypen. Sie teilen sich auf in frei und nur begrenzt bewegliche Konstruktionen sowie angetriebene und manuelle Systeme. Auch innerhalb dieser Klassifikationen viele verschiedene Bauarten.
Stark vereinfachend gesprochen lassen sich jedoch viele Krane in vier Hauptklassen unterteilen:
- Fahrkrane: Ein Kransystem, das auf einer weitgehend frei beweglichen und meist selbstangetriebenen Unterkonstruktion basiert – wenngleich es ebenso Fahrkrane auf Anhängern gibt oder solche, die einen LKW als Basis nutzen (wie sie beispielsweise auch bei uns im Einsatz sind). Es existieren aber auch spezialisierte Komplettsysteme. Derartige Modelle gehören zu den leistungsfähigsten Fahrkranen.
- Turmdrehkrane: Die wohl bekannteste Ausprägung hierfür dürften typische Baukrane aus stählernen Fachwerkkonstruktionen sein. Meist sind diese (semi-)permanent an einem Punkt aufgestellt, können also während des Betriebs nur im Radius ihres Auslegers agieren.
- Portalkrane: Sie ähneln konstruktiv einem Tor und bewegen sich meist auf speziellen Gleisabschnitten – allerdings gibt es einige wenige gleislose Systeme, beispielsweise im Container-Umschlag. Weiter unterteilt wird diese Bauweise in Portalkrane, bei denen sich nur eine Laufkatze quer zur Fahrtrichtung bewegen kann und solchen, auf denen ein Drehkran mit Ausleger sitzt.
- Brückenkrane: Sie ähneln Portalkranen. Im Gegensatz zu diesen finden sie sich jedoch fast ausschließlich in Hallen. Außerdem besteht der Kran nur aus der waagerecht liegenden Brücke. Die Träger sind nicht beweglich, sondern als feste Hochschienen ausgeführt, auf denen sich die Brücke bewegt. Typischerweise steht hier ausschließlich eine Laufkatze zur Verfügung.
Diese vier Beispiele stellen einen oberflächlichen Einblick in die Vielfalt der verschiedenen Bauarten dar. Die vollständige Unterteilung mit allen Ober- und Untergruppen ist deutlich vielfältiger.
ÜBER DIE UNTERSCHIEDLICHEN GEFAHREN BEI KRANEN
Vom Grundsatz her kann man die Aufgaben eines Krans wie folgt zusammenfasse: Sie bewegen Lasten in einem dreidimensionalen Raum. Hieraus ergeben sich aber nicht nur beeindruckende Potentiale, sondern auch Risiken innerhalb des Betriebs. Dazu gehören zum Beispiel:
- Die senkrecht wirkende Kraft der Last überbelastet das System. Vereinfacht gesprochen: Die Last ist zu schwer oder anderweitig ungeeignet, um sicher von ihrem Standort senkrecht nach oben angehoben zu werden.
- Das Kransystem wird durch die Längs- oder Querbewegung der Last überbeansprucht. Zum Beispiel, weil die waagerechte Bewegung zu schnell abgebremst wird. In diesem Fall wird das Bewegungsmoment der an Seil oder Kette hängenden Last deutlich langsamer verzögert als das des Krans an sich. Sie schwingt weiter, wodurch unter anderem Fliehkräfte entstehen, die beispielsweise zu einem Kippen des Krans führen können.
- Der Kran selbst oder die Last wird nicht mit ausreichendem Fokus auf die Umgebungsbedingungen bedient. Beim Bedienen eines Krans müssen nicht nur Hindernisse oder Begrenzungen des Areals, sondern beispielsweise auch Windverhältnisse beachtet werden. Kran oder Last können außer Kontrolle geraten und schnell Schäden in Millionenhöhe verursachen sowie eine Gefahr für Leib und Leben darstellen.
Die Risiken bei permanent aufgebauten Krane sind im Gegensatz zu mobilen Systemen etwas überschaubarer, denn bei ihnen muss nur die Last selbst sowie die Leistungsfähigkeit des Krans und dessen Bewegungstempo miteinbezogen werden. Der Untergrund sowie etwaige Schienen- und sonstige Bewegungssysteme wurden vor der Errichtung des Krans bereits optimal angelegt.
Bei semi-permanent errichteten Kranen (etwa Turmdrehkrane auf Baustellen) und sämtlichen Fahrkranen kommt jedoch noch der variable Untergrund als Unwägbarkeitsfaktor hinzu. Vor dem Positionieren des Kranes muss dementsprechend der Untergrund auf seine Tragfähigkeit überprüft und gegebenenfalls optimiert werden.
Unter diesem Aspekt gilt speziell unter freiem Himmel eine universelle Grundregel:
Kranplätze müssen verdichtet sein
Falls selbst Laien unter den Lesern dieser Satz geläufig sein sollte, so liegt es höchstwahrscheinlich daran, dass er durch ein virales Internetvideo einen recht hohen Bekanntheitsgrad genießt. In dem Clip echauffiert sich der Bediener eines Fahrkrans äußerst wortgewaltig über die mangelnde Vorbereitung eines Platzes, auf dem er mit seinem Fahrkran arbeiten soll. An der grundsätzlichen Richtigkeit des Satzes ändert dies jedoch nichts.
Ferner muss gewährleistet sein, dass sich der Kran vollständig waagerecht ausrichten lässt. Gerät das Fahrzeug in eine Schräglage, kann es zu stark einseitigen Belastungen kommen, die den Betrieb äußerst unsicher machen.
ÜBER DIE AUSBILDUNG UND EIGNUNG VON KRANFÜHRERN
Krane zählen in zahlreichen Unternehmen zu den wichtigsten Arbeitsmitteln. Da sie auf nahezu jeder Großbaustelle im Einsatz sind, ist ihr statistischer Anteil an Arbeitsunfällen relativ gesehen sehr hoch.
Auffällig ist hierbei jedoch das Verhältnis von technischen Fehlern zu menschlichem Versagen – denn besonders letzteres steht hinter einer verhältnismäßig hohen Zahl an vermeidbaren Arbeitsunfällen. Häufig sind Fehlverhalten des Kranführers die Ursache. Er ist die Schlüsselperson, die maßgeblich über den sicheren Betrieb von Kranen entscheidet.
Grundsätzlich dürfen aus Sicherheitsgründen nur solche Personen einen Kran gewerbsmäßig bedienen, die einen Kranführerschein besitzen – die weiteren Details hierzu ergehen aus dem DGUV Grundsatz 309-003. Wichtig ist hierbei zunächst die grundsätzliche persönliche Eignung. So muss ein Kranführer
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- über die körperliche wie geistige Eignung zur selbstständigen Kranführung verfügen,
- nachweisbar in der Kranführung unterwiesen worden sein und
- generell geeignet sein für die zuverlässige Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben.
Umgangssprachlich spricht man bei der offiziellen Eignungs-Voraussetzung zwar von „der Kranschein“ im Singular. Tatsächlich besagt jedoch bereits der erwähnte DGUV Grundsatz, dass es durchaus Unterschiede in Umfang und somit Dauer der Unterweisung gibt – je nachdem, für welche Kranart die Ausbildung erfolgen soll.
- Teilkraftbetriebene Krane: 1 Tag
- Flurgesteuerte Krane: 1 bis 5 Tage
- Führerhausgesteuerte Krane: 5 bis 10 Tage
- Turmdrehkrane: 10 bis 15 Tage
- Fahrzeugkrane: 15 bis 20 Tage
Zwar sind diese Zahlen nur erfahrungsbasierte Richtwerte, spiegeln jedoch sehr gut den mit der Komplexität des jeweiligen Krans steigenden Ausbildungsaufwand wider. Bei Spezialkranen und/oder sehr herausfordernden Lasten kann die (weiterführende) Ausbildung zudem deutlich länger und umfangreicher sein.
DIE WICHTIGSTEN GRUNDREGELN ZUR VERMEIDUNG VON KRANUNFÄLLEN
Die eingangs erwähnten Rechtsbestimmungen sind in ihrem gesamten Aufbau äußerst detaillierte Werke. Allerdings lässt sich der tägliche sichere Umgang mit sämtlichen Arten von Kranen auf einige wenige Grundregeln herunterbrechen. Sie sollten der Ausgangspunkt aller weiteren, detaillierteren und modell- beziehungsweise bauartspezifischen Sicherheitsregeln sein:
- Der Kran muss sich in seiner Gesamtheit vor Arbeitsbeginn in einem ordnungsgemäßen (den Vorgaben des Herstellers und der Gesetze) entsprechenden Zustand Dazu ist der Kran, wie in DGUV 309-001 vorgegeben, regelmäßig durch Sachkundige zu prüfen. Die Definition des Wortes „regelmäßig“ kann je nach Bauart anders ausgelegt sein. Ferner muss der Kranführer, wie in DGUV 209-012 vorgegeben, vor jeder Arbeitsaufnahme (im Zweifelsfall zu jedem Schichtbeginn) die Funktion der Sicherheitseinrichtungen sowie den allgemeinen Zustand des Krans überprüfen.
- Der Zustand der Last beziehungsweise ihrer für den Kranbetrieb vorgesehenen Elemente (etwa Ösen oder Paletten) muss den Anforderungen eines sicheren Betriebs genügen. Dasselbe gilt für die verwendeten Lastaufnahmemittel. Diese müssen so gewählt werden, damit sie der Art der Last, ihrer Masse und Abmessungen entsprechen.
- Beim Einsatz von ortsveränderlichen Kranen müssen vor dem Aufstellen sämtliche relevanten Parameter auf Sicherheit geprüft werden. Das gleiche gilt auch für die vor Ort zu bewegenden Lasten. Primär gilt dies für die Tragfähigkeit des Untergrundes. Ferner müssen jedoch ebenfalls etwaige Hindernisse (etwa Stromleitungen) sowie Windlasten einbezogen werden. Zudem ist ein Sicherheitsbereich um den Arbeitsbereich herum festzulegen und durch geeignete Maßnahmen zu markieren. Der Kranführer ist für all diese Maßnahmen verantwortlich.
- Die Last soll oder darf (je nach Art der Lastaufnahmeeinrichtung) nicht über Personen hinweg geführt werden.
- Der Kranfahrer muss sich vom ordnungsgemäßen Anschlagen der Last überzeugen und darf diese nur bei korrekter Ausführung bewegen.
- Es darf nur eine, mit dem Kranführer vorab vereinbarte Person. Handzeichen müssen der DIN 33 409 „Sicherheitsgerechte Arbeitsorganisation; Handzeichen zum Einweisen“ entsprechen. Werden Funkgeräte verwendet, so müssen alle Beteiligten diese ordnungsgemäß bedienen können. Vor Arbeitsbeginn sind genutzte Frequenzen/Kanäle sowie Ausweichfrequenzen/-kanäle für Störungsfälle festzulegen. Ferner sind diese auf klare Verständigung zu testen (unter Realbedingungen, etwa Kranführer in Kabine, Einweiser am Lastaufnahmeort).
- Lastmomentbegrenzer und ähnliche Sicherheitseinrichtungen sind immer den jeweiligen Parametern entsprechend einzustellen und dürfen niemals durch Maßnahmen des Kranführers (beispielsweise Einziehen/Anheben des Auslegers) übergangen werden.
- Jegliche Lasten müssen mit der geringstmöglichen Hubhöhe sowie Geschwindigkeit in allen drei Dimensionen bewegt werden. Alle Fahr- und sonstigen Bewegungen müssen auf eine Weise durchgeführt werden, die es dem Kranführer jederzeit gestattet, die Bewegung gefahrlos anzuhalten.
Krane können für viele Aufgaben nicht nur ein Schlüsselelement sein, sondern sind oftmals die einzigen technischen Systeme, welche die Anforderungen hinreichend effizient durchführen können. Dennoch sollten sich alle Beteiligten ständig der Risiken und der damit einhergehenden Verantwortung bewusst sein – ganz gleich, ob am Haken eine Last von nur wenigen Kilogramm hängt oder eine Maschine, deren Masse größer als die eines abflugfertigen Reiseflugzeugs ist.
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