OPTIONEN FÜR DEN UMGANG MIT ALTMASCHINEN

Bei jeder Maschine kommt irgendwann der Punkt, an dem sie sich für sie einsetzende Unternehmen nicht mehr rentiert. Doch wann ist dieser Punkt erreicht und welche Optionen stehen dann unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung? Wir erläutern im Detail, was es dazu zu wissen gibt.

EINE NÜCHTERNE ENTSCHEIDUNG: WANN WIRD EINE MASCHINE ZUR ALTMASCHINE?

Maschinen sämtlicher Kategorien sind für jedes Unternehmen wertvolle Assets, ohne die ein Betrieb oftmals nicht möglich wäre – wenigstens nicht uneingeschränkt. Sie sind meistens technisch komplex und leistungsfähig und aufgrund der angedachten Nutzung für eine teils lange Gebrauchsdauer optimiert.

Soll eine solche Maschine aus dem Betrieb ausgesondert werden, handelt es sich daher immer um eine Grundsatzentscheidung von großer Tragweite, die nicht leichtfertig getroffen werden sollte. Verschiedene Indikatoren bestimmen darüber, wann eine Maschine zu einer Altmaschine wird, deren Weiterbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen problematisch wäre:

  • Die generelle Leistungsfähigkeit entspricht nicht mehr den Wünschen bzw. Zielen des Hauses.
  • Es gibt keine oder zumindest keine wirtschaftliche Möglichkeit, die Maschine durch Modernisierung leistungsfähiger zu machen.
  • Aufgrund des Alters respektive der Betriebsstunden gibt es immer häufiger verschleißbedingte Ausfälle. Viele Firmen legen hier einen Wert von zirka 20 Prozent Ausfall an, bezogen auf die gesamte Maschinenzeit.
  • Aus demselben Grund steigen die Reparatur- und dadurch Unterhaltskosten, während die Rentabilität sinkt.
  • Durch Verschleiß und/oder technische Weiterentwicklung neuerer Maschinen ist das bisherige System nicht mehr genau genug. Dadurch steigt die Ausschussrate und das Produkt ist nicht so hochwertig, wie es möglich wäre und von Kunden verlangt wird.
  • Es wird beständig schwieriger, Personal und/oder die nötigen Werkzeuge und Techniken zu finden, um die Maschine zu betreiben, warten und reparieren zu können.
  • Der Support (etwa von Steuerungsprogrammen) wurde eingestellt oder hat sich unbotmäßig verteuert/verkompliziert.
  • Die Ersatzteilsuche wird immer aufwendiger und teurer. Mitunter gibt es nur noch Teile von Drittherstellern, die jedoch qualitativ nicht an das Original heranreichen – oder gar keinen Ersatz mehr.
  • Ein kapitaler Schaden tritt auf, dessen Behebung sich im Vergleich mit den Kosten einer Neuanschaffung (unerheblich ob Neu- oder Gebrauchtmaschine) nicht rentiert.
  • Der Verbrauch von Energie respektive der Schadstoffausstoß ist nicht mehr auf zeitgemäßem Niveau. Das macht den Betrieb teuer oder läuft unternehmerischen Zielen zuwider – etwa dem Image.
  • Das Produkt oder die Produktionsabteilung, für die diese Maschine wichtig war, soll künftig im Unternehmen nicht mehr aufrechterhalten werden.
  • Durch Neuentwicklungen können die getrennten Einsatzbereiche mehrerer Maschinen in einem neuen Gerät zusammengefasst werden. Das spart mittel- bis langfristig deutlich Kosten ein.

Je mehr dieser Faktoren bei einer Maschine zutreffen, desto eher wird sie definitionsgemäß zu einer Altmaschine. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese Maschine nicht mehr unternehmerisch-wirtschaftlich nutzbar ist. Sie ist es jedoch nicht mehr im originären Betrieb und dem dortigen Einsatzbereich.

DEMONTAGE UND EXTRAHIERUNG: DER ERSTE SCHRITT

Ungeachtet der Gründe, warum die Altmaschine ausgesondert werden soll und ob es eine Neuanschaffung geben wird, besteht der erste Schritt nach der Entscheidung darin, die Maschine aus dem Betrieb zu extrahieren.

Bei mobilen Maschinen ist die Vorgehensweise denkbar einfach. Diese werden schlicht im Ganzen in einen Bereich des Betriebsgeländes verbracht, in dem sie die Abläufe nicht behindern. Alternativ werden sie in einem angemieteten Lager versorgt. Auf diese Weisen kann die Maschine so lange verbleiben, bis das weitere Vorgehen in die Wege geleitet wurde.

Mitunter deutlich komplexer ist die Herangehensweise bei ortsfesten Maschinen – etwa in der Produktion. Hierbei gilt: Je

  • größer, schwerer und komplexer die Maschine,
  • eingeschränkter die Zugriffsmöglichkeiten aufgrund von Umbauung und
  • beengter die Umgebungsverhältnisse,

desto (zeit-)aufwendiger wird die Extrahierung.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, dafür nach Möglichkeit Zeiten schwächerer Auslastung zu wählen. Zumindest, sofern der Ersatz gegen eine neue Maschine nicht die höchste Priorität besitzt und keinen Aufschub duldet. Ebenfalls sollte die Terminplanung so geschickt erfolgen, dass sich ein eventueller Einbau einer neuen Maschine nahtlos und ohne Zeitverzögerung anschließen kann.

Zudem sollte ein Unternehmen realistisch evaluieren, ob es den gesamten Prozess technisch und personell selbst durchführen kann. Schwerpunktmäßig betrifft das folgende Arbeiten:

  • Das generelle technische Ausgliedern der Maschine aus der betrieblichen Umgebung. Beispielsweise durch Trennen elektrischer Anschlüsse oder die Entfernung aus digitalen Steuerungs- und Überwachungssystemen.
  • Eine mitunter notwendige (teilweise) Zerlegung in mehrere Baugruppen. Entweder, um die Maschine besser handhaben zu können oder, weil sie nur so hinsichtlich der Abmessungen aus dem Gebäude bewegt werden kann.
  • Das Verlagern der Maschine selbst. Insbesondere angesichts mitunter sehr großer zu bewegender Massen und den dafür nötigen anderen Maschinen.

Was ein Unternehmen hierbei inhouse managen kann, hängt sowohl von der personellen und technischen Bestückung ab als auch Art, Größe und vor allem Gewicht der Maschine – respektive ihrer Baugruppen.

Aufgrund der teilweise hohen Komplexität und Gefahrenträchtigkeit sollten Firmen hierbei im Zweifelsfall nicht improvisieren, sondern besser professionelle Unterstützung heranziehen.

WEITERVERWENDUNG INHOUSE: EINE EINFACHE OPTION

Eine Maschine mag an ihrem bisherigen Platz in der unternehmerischen Prozesskette aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr nutzbar sein. Diese Tatsache bedeutet jedoch nicht zwingend eine generelle Unbrauchbarkeit für die Firma.

Denn selbst Maschinen, die beispielsweise nicht mehr präzise oder leistungsfähig genug sind, lassen sich mitunter noch einsetzen. Das gilt ebenfalls, wenn sie lediglich nicht mehr den technischen Ansprüchen genügen.

In vielen Häusern wäre hier zuvorderst der Ausbildungsbetrieb zu nennen. Sofern die Maschine grundsätzlich noch einsatzbereit ist, kann sie genutzt werden, um Auszubildenden und Trainees wertvolles Praxiswissen zu vermitteln. Nicht nur hinsichtlich der allgemeinen Funktionsweise und Bedienung, sondern ebenso damit verbundener Thematiken – etwa Gefahren und Arbeitssicherheit oder Fehlersuche und -behebung.

Da Altmaschinen zudem vielfach weniger komplex sind, gleichsam jedoch mehr manuelle Bedienung, Justierung etc. erfordern, sind sie häufig sehr gut geeignet, um Neulingen praxisnahes, grundständiges Know-how zu vermitteln. Gleichsam geschieht das, ohne den laufenden Betrieb zu stören oder auf Dritte angewiesen zu sein.

 

Allerdings ist das nicht das einzige Szenario, in dem Altmaschinen noch inhouse nutzbar bleiben:

  • zum Anbieten von „Retro“- oder „Classic“-Produktlinien
  • als Reserve für Ausfälle oder Wartungsarbeiten der neuen Maschine
  • zum Auffangen von planbaren und nicht absehbaren Anforderungsspitzen
  • als Ersatzteilbevorratung für ähnliche Maschinen im Haus

Gerade der letzte Punkt kann mitunter hohe Kosten einsparen. Teils ist dies sogar die einzige Option, um die anderen Maschinen noch eine gewisse Zeit wirtschaftlich betreiben zu können.

Insbesondere, wenn das Beibehalten eines betriebsbereiten Zustandes keine (zu großen) Kosten verursacht oder die Altmaschine keine dringend benötigten Mittel durch den Verkauf erwirtschaften muss, kann sie sich für solche Situationen rentieren.

Je nachdem, wie alt die Maschine ist und welche Rolle sie in der Geschichte der Firma spielt, wäre es zudem denkbar, sie zu einem Ausstellungsstück zu machen. Beispielsweise in einem betriebseigenen Museum oder im Freien auf dem Firmengelände; gegebenenfalls nach einer gründlichen Reinigung und anderen (rein äußerlichen) optischen Aufbesserungsmaßnahmen.

VERÄUSSERN DER ALTMASCHINE: VIELFACHE MÖGLICHKEITEN

Einmal mehr gilt: Der Status als Altmaschine ist stets subjektiv und individuell abhängig von den Ansprüchen des einsetzenden Betriebes. Je nach Art der Maschine kann sie deshalb für verschiedenste Interessenten weiterhin ein begehrtes Objekt sein. Das gilt selbst in solchen Fällen, in denen eine Maschine technisch schadhaft ist, aber zumindest als wertvoller Ersatzteilträger fungieren kann.

Mögliche Abnehmer sind sowohl andere Firmen im In- und Ausland als auch mitunter Privatpersonen – beispielsweise Sammler. Bei einigen Maschinen ist zudem noch eine Verwendung durch Organisationen oder Museen denkbar. In solchen Fällen verwischen häufig die Unterschiede zwischen gewinnorientiertem Verkauf und (wohltätiger) Spende.

 

Bevor jedoch eine solche Veräußerung stattfinden kann, ist es nötig, eine Reihe von Fragen zu erörtern:

  • Befindet sich die Maschine vollständig im Eigentum des Unternehmens und darf sie deshalb überhaupt frei verkauft werden?
  • Wird der Verkauf tatsächlich keine nicht anderweitig zu schließende Lücke im Unternehmen hinterlassen? Ist er wirklich die mittel- bis langfristig beste Option?
  • Wie kosten- und zeitaufwändig wäre ein Verkauf? Kann überhaupt realistisch mit Kaufinteressenten gerechnet werden?
  • Über welche Kanäle sollen Interessenten gefunden und ein Verkauf in die Wege geleitet werden?
  • Was wäre ein realistischer Verkaufspreis angesichts Art, Hersteller, Typ und Zustand der Maschine? Könnte durch Maßnahmen von geringem Kostenaufwand ein deutlich besserer Preis erzielt werden?
  • Soll die Maschine im Ganzen veräußert werden oder ist es vielleicht wirtschaftlich sinnvoller, sie zu zerlegen und ihre Einzelteile zu verkaufen?
  • Wer wird unter welchen Konditionen die Verbringung in die Wege leiten? Wer wird dafür die Kosten übernehmen?
  • In welchem Zeitraum wird die Übergabe stattfinden? Ist es dazu eventuell nötig, die Maschine auf dem Werksgelände oder an einem anderen Ort zwischenzulagern?
  • Wenn die Maschine zur Extrahierung zerlegt werden muss: Genügt das auch, um die Altmaschine zum neuen Besitzer zu transportieren oder muss sie dazu in weitere Teile und Baugruppen zerlegt werden?
  • Sind irgendwelche Gewährleistungsansprüche, Zollformalitäten oder Ähnliches zu beachten?
  • Gibt es, mitunter in den Archiven des Unternehmens, wichtige Unterlagen, die unbedingt der Maschine beigefügt werden müssen?

Nicht zuletzt sind die Zahlungsmodalitäten zu klären. Zudem müssen die Gelder buchhalterisch wieder sorgfältig in den Kreislauf der Firma integriert werden.

ACHTUNG!

Die neue EU-Maschinenverordnung umfasst auch Gebrauchtmaschinen und kann deshalb für das verkaufende und das ankaufende Unternehmen von Relevanz sein.

ENTSORGUNG: RÜCKFÜHRUNG DER ALTMASCHINE IN DEN ROHSTOFFKREISLAUF

Typischerweise werden Unternehmen bei den meisten Altmaschinen zunächst versuchen, einen Verkauf in die Wege zu leiten. Schlicht, weil das durch den Rückfluss von Geldmitteln die wirtschaftlich sinnvollste Herangehensweise ist – sofern eine Weiternutzung im Haus nicht zur Debatte steht.

Der Wille zum Verkauf bedeutet jedoch nicht automatisch, dass es Interessenten gibt; wenigstens nicht in einem zeitlich tragfähigen Rahmen. Selbst wenn besteht die Möglichkeit, dass ein Verkauf sich angesichts der Kosten und/oder des Aufwandes für das Unternehmen nicht rentiert.

 

In solchen Fällen kann die Altmaschine wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt werden. In der überwiegenden Zahl der Fälle wird dies über den Weg eines spezialisierten, zertifizierten Entsorgungsbetriebs laufen.

Was insbesondere das Prozedere der Handhabung und des Transports anbelangt, so sind viele der hierbei nötigen Fragen deckungsgleich mit denjenigen, die vor einem Verkauf beantwortet werden müssen. Allerdings kommen noch wenige weitere Positionen hinzu:

  • Geht von der Altmaschine ein besonderes Gefährdungspotenzial aus?
  • Lässt sich die Entsorgung kostenneutral lösen? Gibt es vielleicht Anbieter, die den Schrottwert bezahlen würden?
  • Kann die Maschine in ihrem jetzigen Status entsorgt werden oder ist beispielsweise eine Reinigung oder die Entfernung von Betriebsflüssigkeiten nötig? Falls ja: Wer übernimmt diese Aufgabe?

Insbesondere, wenn durch die Art der Entsorgung eine komplette Rückführung in den Rohstoffkreislauf garantiert ist, sollten Unternehmen zudem überlegen, ob sie diese Tatsache positiv im Rahmen ihrer Image-Generierung erwähnen können.

 

 

Bild 1: Adobe Stock © roibu

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